deutscher Rechtsgelehrter und Politiker (Bayern); CSU; Kultusminister 1957-1964; Prof. in Freiburg/Brsg. und München
* 1. September 1901 Dachau/Obb.
† 10. September 1993 München
Herkunft
Theodor Maunz, kath., war der Sohn eines Dachauer Volksschullehrers.
Ausbildung
Er besuchte das Wittelsbacher Gymnasium in München und ging nach dem Abitur als Student der Rechtswissenschaften an die Universität München, wo er u. a. ein Schüler des Staatsrechtslehrers Nawiasky gewesen ist. Er wurde in München auch zum Dr. jur. promoviert.
Wirken
1927-35 und dann wieder 1946-52 war M. im Ministerialdienst der bayerischen und badischen inneren Verwaltung tätig. 1951-52 gehörte er dem provisorischen Ministerrat des Südweststaates an, aus dem das Land Baden-Württemberg entstanden ist.
Neben seiner Beamtentätigkeit hatte sich M. 1932 als Privatdozent für öffentliches Recht an der Universität Freiburg i. B. habilitiert, wurde dort 1935 Extraordinarius und lehrte von 1937 bis 1945 in Freiburg als ordentlicher Professor. Ab 1952 bis zu seiner Emeritierung 1969 hatte er wieder einen Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere deutsches und bayerisches Staats- und Verwaltungsrecht in München inne und war Direktor des entsprechenden Universitätsinstituts. Zahlreiche Professoren des Fachs zählten sich zu seinen Schülern und schätzten M. als liebenswürdigen, nach alter Schule auf Form bedachten und auch die Ansichten Jüngerer respektierenden Rechtslehrer.
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